Vorsorgeeinrichtung von SR Technics Switzerland

Mit der Vorsorgeeinrichtung von SR Technics Switzerland sicher in die Zukunft.

Rentner

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Melden Sie Ihren Umzug ins Ausland direkt der Vorsorgeeinrichtung von SR Technics Switzerland. Je nachdem, wohin Sie Ihren Wohnsitz verlegen, wird eine Quellensteuer von Ihren Rentenleistungen oder Ihrem Kapital abgezogen, auch wenn Sie über ein Schweizer Konto verfügen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Vorsorgeeinrichtung von SR Technics Switzerland.

Hinterlassenen- und Invalidenrenten, deren Laufzeit drei Jahre überschritten hat, werden bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters nach Anordnung des Bundesrats der Preisentwicklung angepasst (siehe Art. 36 Abs. 1 BVG).

Stirbt eine versicherte Person, richtet die Vorsorgeeinrichtung Todesfallleistungen an die Hinterbliebenen aus (Ehegatten- bzw. Lebenspartnerrente, Waisenrente, Todesfallkapital), vorausgesetzt, die reglementarischen Voraussetzungen sind erfüllt.

Ehegattenrente: Der Betrag der jährlichen Ehegattenrente entspricht im Grundsatz:

  • 60% der versicherten Invalidenrente, wenn der verstorbene Ehegatte im Todeszeitpunkt aktiv versichert war
  • 60% der im Todeszeitpunkt laufenden Invaliden- oder Altersrente, wenn der verstorbene Ehegatte im Todeszeitpunkt invalid oder pensioniert war

Auf schriftliches Gesuch des Leistungsempfängers hin kann die Ehegattenrente, die aus dem Todesfall eines aktiven Versicherten resultiert, in Form einer einmaligen Kapitalabfindung bezogen werden. Die Frist für diese Kapitaloption beträgt drei Monate. Der Bezug von Teilkapital und Teilrente ist möglich.

Lebenspartnerrente: Das Gesuch für die Lebenspartnerrente muss spätestens sechs Monate nach dem Tod der versicherten Person eingereicht werden. Die Höhe der Lebenspartnerrente entspricht dem Betrag der Ehegattenrente.

Waisenrente: Jedes rentenberechtigte Kind hat Anspruch auf eine Waisenrente.

Todesfallkapital: Stirbt eine aktive, invalide oder pensionierte versicherte Person, ohne dass Anspruch auf eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente entsteht, wird ein Todesfallkapital fällig. Die Anspruchsberechtigten ergeben sich aus dem Vorsorgereglement. Die versicherte Person kann zu Lebzeiten in einer schriftlichen Erklärung die Rangordnung der reglementarisch Begünstigten innerhalb der einzelnen Kategorien ändern und/oder die Aufteilung des Todesfallkapitals unter mehreren Begünstigten der gleichen Kategorie zu unterschiedlichen Teilen bestimmen.

Auszahlung: Die Vorsorgeeinrichtung zahlt Hinterlassenenleistungen aus, sobald ihr die notwendigen Dokumente wie Erbenverzeichnis, Geburtsurkunde bzw. Ausbildungsbestätigung der Kinder vorliegen.

Renten werden jeweils zum Monatsanfang am vierten Arbeitstag ausbezahlt. Kapitalleistungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Klärung der Anspruchsberechtigung ausbezahlt.